Abfallbeauftragter
Der Abfallbeauftragte berät und unterstützt in allen abfallwirtschaftlichen Fragestellungen. Er überwacht den Weg des Abfalls von der Entstehung bis zur Verwertung/Beseitigung, überwacht die Einhaltung abfallrelevanter Vorschriften, schult die Mitarbeiter, und erstattet jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.
Grundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Bundesimmisionsschutzgesetz (BimSchG)
Wer muss einen Abfallbeauftragten bestellen?
Betreiber,
- von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle entstehen,
- immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (siehe § 4 BImSchG) und
- ortsfester Anlagen, in denen Abfälle sortiert, verwertet oder beseitigt werden
haben grundsätzlich einen Abfallbeauftragten zu bestellen, soweit die Abfallbeauftragten-Verordnung eine Bestellung vorsieht.
Zudem kann die zuständige Behörde die Bestellung eines Abfallbeauftragten anordnen.