Immissionsschutzbeauftragter
Der Immissionsschutzbeauftragte berät und unterstützt in allen Fragen rund um den Immissionsschutz. Er fördert die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse, überwacht die Einhaltung immissionsschutzrelevanter Vorschriften, schult die Mitarbeiter, und erstattet jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Grundlage
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Wer muss einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen?
Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen haben grundsätzlich einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen (siehe Anhang I der 5. BImSchV). Zudem kann die zuständige Behörde die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten anordnen.