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Ausbildung Hubarbeitsbühnenfahrer

Ausbildung zum Führen von fahrbaren Scheren-, Teleskop- und Gelenkteleskophubarbeitsbühnen.

Personen, die fahrbare Hubarbeitsbühnen in Scheren- oder Gelenkteleskopausführung benutzen sollen, sind in einer theoretischen und praktischen Ausbildung in der sicheren Benutzung solcher Arbeitsgeräte zu unterweisen.

Grundlage
 
DGUV-Regel 100-500 (früher: Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln")
 
DGUV-Grundsatz 308-008 (früher: Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz BGG 966 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen")

 

Zweck und Nutzen

Vermittlung spezieller Kenntnisse zum Erwerb des Fahrausweises für Bediener von Hubarbeitsbühnen.

 

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