Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Die Risikobeurteilung ermöglicht dem Hersteller von Produkten, die von seinem Erzeugnis ausgehenden Gefahren und Risiken präventiv erkennen, einschätzen und bewerten zu können.
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Grundlage
Maschinenrichtlinie
Auszug aus Maschinenrichtlinie
Anhang I
Allgemeine Grundsätze
1. Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
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