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PSA gegen Absturz

Erstmalige und regelmäßige Prüfung von Absturzsicherungen (PSA gegen Absturz).

Grundlage

Betriebssicherheitsverordnung

Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Regel 112-198)
"Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

Auszug aus der DGUV Regel 112-198

Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen
nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien
Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.