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PC-Arbeitsplatzanalyse

Dabei wird jeder Bildschirmarbeitsplatz nach ergonomischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten überprüft. Im einzelnen heißt das, es wird auf eine eventuelle Unfallgefahr geachtet, gesundheitliche Gefährdungen dem Mitarbeiter mitgeteilt und Empfehlungen weitergegeben, wie diese vermindert bzw. vermieden werden können.

 

Grundlage

Arbeitsschutzgesetz

Bildschirmarbeitsverordnung

Auszug aus Bildschirmarbeitsverordnung

§ 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits-und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.