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Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

Prüfen von Anschlagmitteln (Seile, Ketten, Hebebänder,etc.) und Lastaufnahmemittel (Traversen, Hebemagnete, C-Haken, etc.).

Grundlage

Betriebssicherheitverordnung

Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Regel 100-500)
"Betreiben von Arbeitsmitteln"

Auszug aus der DGUV Regel 100-500

3.15.2 Regelmäßige Prüfungen

3.15.2.1

  1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

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