Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
Prüfen von Anschlagmitteln (Seile, Ketten, Hebebänder,etc.) und Lastaufnahmemittel (Traversen, Hebemagnete, C-Haken, etc.).
Grundlage
Betriebssicherheitverordnung
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Regel 100-500)
"Betreiben von Arbeitsmitteln"
Auszug aus der DGUV Regel 100-500
3.15.2 Regelmäßige Prüfungen
3.15.2.1
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.
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