Weiterbildung von Staplerfahrern
Regelmäßige Weiterbildung für Staplerfahrer.
Grundlage
Arbeitsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1 (früher: Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A 1 "Grundsätze der Prävention")
Auzug aus DGUV Vorschrift 1
§4 Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
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