Mitgängerflurförderzeuge
Erstmalige und regelmäßige Prüfung von Mitgängerflurförderzeugen.

Grundlage
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
(BGV D27 "Flurförderzeuge")
Auszug aus BGV D27
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte
sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen
in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen
von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.