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Beratung
Sicherheit

Ihr Partner für Sicherheit

Weiterbildung

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen.

 

Grundlage:

gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001

Ziel

Der eintägige Lehrgang informiert Sicherheitsbeauftragte, die den Grundkurs
absolviert haben über die wichtigsten Neuerungen und aktuellen Entwicklungen
aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Eine Fortbildung wird nach 1-2-jähriger Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter empfohlen.

Inhalte sind u. a.:

  • Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Aktuelle Entwicklungen und Trends
  • Neue rechtliche Vorgaben sowie deren Umsetzung in der Praxis
  • Arbeitshilfen für die Sicherheitsbeauftragten
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Erfahrungsaustausch