Weiterbildung
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen.
Grundlage:
gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Ziel
Der eintägige Lehrgang informiert Sicherheitsbeauftragte, die den Grundkurs
absolviert haben über die wichtigsten Neuerungen und aktuellen Entwicklungen
aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Eine Fortbildung wird nach 1-2-jähriger Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter empfohlen.
Inhalte sind u. a.:
- Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Aktuelle Entwicklungen und Trends
- Neue rechtliche Vorgaben sowie deren Umsetzung in der Praxis
- Arbeitshilfen für die Sicherheitsbeauftragten
- Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Erfahrungsaustausch