Kraftbetätigte Tore und Türen
Erstmalige und regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Tore und Türen.
Grundlage
Betriebssicherheitsverordnung
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR 1.7)
"Türen und Tore")
"Türen und Tore")
Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR 232)
"Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore"
"Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore"
Auszug aus der BGR 232
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetrieb-
nahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren
sicheren Zustand geprüft werden.