Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG)
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
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Grundlage
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
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