Anlagen
Beratung
Sicherheit

Ihr Partner für Sicherheit

Aus- und Weiterbildung Brandschutzhelfer

Die Brandschutzhelfer in einem Unternehmen sind für die Erstmaßnahmen im Brandfall wie z. B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Brandmeldung, Evakuierung, Einweisung der Feuerwehr sowie bei der Unterstützung des Unternehmens im vorbeugenden Brandschutz tätig. 

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist bei normaler Gefährdung nach ASR A2.2 in der Regel ausreichend.

Zur Auffrischung der Kenntnisse der Brandschutzhelfer empfiehlt es sich die Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen (siehe BGI 5182 - Brandschutzhelfer).

 

 

Grundlage

Arbeitsschutzgesetz § 10
Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
Berufsgenossenschaftliche Information BGI 5182

Ziel

Die Aus- und Weiterbildung zum Brandschutzhelfer soll zum einen den Mitarbeiter befähigen, im Brandfall wirksam tätig zu werden und zum anderen seine persönliche Sicherheit bei der Ausübung der Tätigkeit zu gewährleisten. Außerdem werden Präventionsmaßnahmen sowie das richtige Verhalten im Brandfall geschult.

 

Die Aus- und Weiterbildung umfasst die folgenden Inhalte:

Grundlagen, Brandrisiken im Betrieb, Vorbeugender Brandschutz, Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.

 

Weitere Informationen