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Allgemeine jährliche Unterweisung

Eine hohe Zahl von Arbeitsunfällen wird durch das Fehlverhalten von Mitarbeitern verursacht. Der Gesetzgeber hat mit Einführung des § 12 Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen. Daher muss jeder Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über deren Abwehr unterwiesen werden.

 

Grundlage

Arbeitsschutzgesetz § 12

 

Ziel

Der Beschäftigte erkennt eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung und kann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln.

Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit:

  • § die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • § die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
  • § die richtige Zuordnung der Beschäftigten zu Tätigkeiten (Ausbildung, Erfahrung, Sachkunde, körperliche Eigenschaften) zur Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.