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Brandschutztore

Erstmalige und regelmäßige Prüfung von Brandschutztoren und -türen.

Grundlage

Betriebssicherheitsverordnung

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR 1.7)
"Türen und Tore"

Auszug aus ASR 1.7

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor
der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend
sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung
sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen
Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.