Ausbildung Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln Wartungs-
und Instandsetzungsarbeiten selbständig durchführen können.
Grundlage
DGUV Vorschrift 3
DGUV Grundsatz 303-001 (früher: BGG 944)
Ziel / Nutzen
Die Ausbildung versetzt die Teilnehmer in die Lage, Aufgaben zu erfüllen, die an sonst nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte durchgeführt wurden.
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