Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Der Sicherheitsbeauftragte gewährleistet durch seine Qualifikation, Motivation und Sachverstand "vor Ort" Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Unternehmen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Auswahl und Schulung geeigneter Mitarbeiter zu Sicherheitsbeauftragten die Unfallzahlen senkt und damit die Arbeitsqualität erhöht.
Grundlage
nach DGUV Vorschrift 1 und SGB VII
Ziel
Der zweitägige Lehrgang befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten zur Bewältigung ihrer Aufgaben im Unternehmen und trägt dazu bei, Arbeitsunfälle sowie Haftungs- und Sicherheitsprobleme zu vermeiden. Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung und geht bei Bedarf auf seine Kollegen zu, um sie zu informieren und zu motivieren. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Inhalt
- Das Arbeitsschutzgesetz
- Bedeutung von Arbeitsschutz
- Rechtliche Grundlagen / BGV A1, SGB VII
- Überwachung des Arbeitsschutzes
- Betriebliche Arbeitsschutz-Organisation, Verantwortlichkeiten und regelmäßige Prüfungen
- Vorschriften und Regelwerke
- Unfall-Untersuchung und Ursachen-Ermittlung, Berufskrankheiten
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen
- Gesundheitsschutz im Betrieb
- Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten