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Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG)

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Grundlage

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

 

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