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Regalanlagen

Lagereinrichtungen sind regelmäßig auf Sicherheit zu kontrollieren, um aufgetretene Beschädigungen und sonstige Mängel aufzuzeigen.
In einem Abstand von nicht mehr als 12 Monaten oder nach Umbau ist eine Inspektion der Lagereinrichtungen von einer hierfür befähigten Person durchzuführen.

Grundlage

Betriebssicherheitsverordnung

Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Regel 108-007)
"Lagereinrichtungen und -geräte"

DIN EN 15635
"Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen"

Auszug aus Betriebssicherheitsverordnung § 10

Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu einer gefährlichen Situation führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach §3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichen Falls erproben zu lassen…