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Verantwortung der Führungskräfte

Die unzureichende Wahrnehmung der Führungsverantwortung kann bei Arbeitsunfällen, die zu Körperverletzungen führen, ein Straftatbestand sein.

Die steigenden betrieblichen Ansprüche an Qualität, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltverträglichkeit schlagen sich in einer Vielfalt von rechtlichen Anforderungen und Regelwerken nieder. Betriebs- und Werksleiter sowie Führungskräfte der Abteilungen werden täglich damit konfrontiert und benötigen entsprechende Kenntnisse, um sich vor einem möglichen Schuldvorwurf zu entlasten.

Das Seminar bietet den „nichtjuristischen“ Führungskräften die Möglichkeit, sich über Haftungsfragen zu informieren und unternehmerische Haftungsrisiken zu begrenzen.

Grundlage

Arbeitsschutzgesetz

Sozialgesetzbuch VII

UVV „Grundsätze der Prävention“

 

 

Ziel

Die Teilnehmer erkennen ihre Pflichten und Aufgaben innerhalb ihres Verantwortungsbereiches und lernen praxisorientierte Lösungen kennen.