Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt
Beratung und Betreuung Ihres Unternehmens in den Bereiches des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Grundlage
Arbeitssicherheitsgesetz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit")
Auszug aus DGUV V2
§ 2 Bestellung
(1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung
der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen.
Weitere Informationen