Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Die Risikobeurteilung ermöglicht dem Hersteller von Produkten, die von seinem Erzeugnis ausgehenden Gefahren und Risiken präventiv erkennen, einschätzen und bewerten zu können.
Grundlage
Maschinenrichtlinie
Auszug aus Maschinenrichtlinie
Anhang I
Allgemeine Grundsätze
1. Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
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