Anlagen
Beratung
Sicherheit

Ihr Partner für Sicherheit

Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie

Die Risikobeurteilung ermöglicht dem Hersteller von Produkten, die von seinem Erzeugnis ausgehenden Gefahren und Risiken präventiv erkennen, einschätzen und bewerten zu können.

Grundlage

Maschinenrichtlinie

Auszug aus Maschinenrichtlinie

Anhang I

Allgemeine Grundsätze

1. Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.

Weitere Informationen