Anlagen
Beratung
Sicherheit

Ihr Partner für Sicherheit

Kraftbetätigte Tore und Türen

Erstmalige und regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Tore und Türen.

Grundlage

Betriebssicherheitsverordnung

 
Technische Regeln für Arbeitsstätten  (ASR 1.7)
"Türen und Tore") 
 
Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR 232)
"Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore"

Auszug aus der BGR 232

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetrieb-
nahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren
sicheren Zustand geprüft werden.