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Ausbildung von Staplerfahrern

Ausbildung von Staplerfahrern zum Führen von Flurförderzeugen.

Grundlage

DGUV Vorschrift 67/68 (früher: Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D 27 "Flurförderzeuge")
 
DGUV Grundsatz 308-001 (Früher: Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz BGG 925 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand")
 

Zweck und Nutzen

Vermittlung spezieller Kenntnisse zum Erwerb des Stapferfahrerausweises.

 

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