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Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte können in jedem Betrieb bestellt werden. Sie sind jedoch in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko notwendig und können auch eine Forderung der Feuerversicherung sein.

Der Brandschutzbeauftragte ist eine speziell ausgebildete Person, die als zentraler Ansprechpartner in allen betrieblichen Brandschutzfragen dem Unternehmer unterstützend und beratend zu Seite steht. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt beim vorbeugenden Brandschutz.

Grundlage

Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb 12-09/01) zur Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

Feuerversichungsvertrag

Auszug aus vfdb 12-09/01

Die Tätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:

Aufstellen von  Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne etc.)

  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw.  Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • etc.