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Prüfung von Maschinen und Anlagen zur Sicherstellung von normativen Schutzzielen.

Grundlagen

Maschinenrichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):
„Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen –Teil 1: Allgemeine Anforderungen“.

Auszug aus Betriebssicherheitsverordnung

§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel

(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden...

(2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Peronen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.

 

Auszug aus DIN EN 60204-1

18 Prüfungen

18.1 Allgemeines

…. Der Umfang Umfang der Prüfungen für eine bestimmte Maschine wird in den zugeordneten Produktnormen angegeben. …